Parkraumbewirtschaftung

Digital. Einfach. Zuverlässig.

Keine kostenintensive Schrankenanlage.
Keine lückenhafte, manuelle Kontrolle.
Weniger Aufwand, höherer Kundenkomfort.

Klingt das nicht toll? Mit unserem digitalen Parksystem für einfache und zuverlässige Parkraumbewirtschaftung können Sie all das erreichen.

Wie funktioniert’s? Mittels Kennzeichenerfassung:

...halten sich im Schnitt an Ihre Parkplatzregeln

Sie haben keine Probleme mehr mit Falschparkern und Ihren Kunden stehen mehr Parkplätze zur Verfügung.

...mehr Umsatz können generiert werden

Ihr Aufwand mit der Verwaltung Ihrer Parkflächen wird reduziert und zusätzliche Einnahmen können entstehen.

...höhere Kundenzufriedenheit kann erreicht werden

Ihren Kunden wird ein reibungsloses und stressfreies Parkerlebnis ermöglicht.

Nutzen auch Sie die Vorteile der digitalen Parkraumüberwachung

Ein Auszug unserer Kunden in Europa:

 

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Gerne beraten wir Sie. Kostenfrei und unverbindlich.

Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Austria +43

Bequeme Bezahlung per Kennzeicheneingabe

Mit einem digitalen Parksystem zur Parkraumbewirtschaftung können verschiedene Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden – für maximalen Kundenkomfort.

  • Am Automaten vor Ort (bar + mit Karte)
  • Komplett kontaktlos über eine Parking-App
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Grafik zur Durchsetzung von Zahlungsaufforderungen

Einfache Vergabe von Parkberechtigungen

Sie möchten Mitarbeitern, Lieferanten oder bestimmten Kunden kostenfreies Parken ermöglichen? Mit unserem System zur digitalen Parkraumbewirtschaftung ist das kein Problem.

Für die entsprechenden Kennzeichen können einfach im Kundenportal von Avantpark Parkberechtigungen hinterlegt werden. Ebenso ist es möglich, für bestimmte Parkplatznutzer individuelle Parktarife zu erheben.

Grafik, die zeigt, dass ein Lieferwagen eine Parkberechtigung im Gesundheitswesen hat. Auch bei Parkraumbewirtschaftung möglich.

Datenschutz Made in Austria

Auf privaten Parkplätzen ist die Kennzeichenerkennung datenschutzkonform nach der DSGVO. Durch den Nutzungsvertrag, der zwischen Parkplatzbesitzer und -nutzer zustande kommt, sind wir zur KFZ-Kennzeichenerkennung (Art. 6 I DSGVO) sowie zur Nachfrage der Halterdaten bei der entsprechenden Behörde, im Falle eines Parkverstoßes, befugt.

Wichtig ist, dass keine Videoaufnahmen gemacht werden und das alle erfassten Daten selbstverständlich innerhalb der rechtlich vorgeschriebenen Zeiten gelöscht werden.

Grafik, die zeigt, dass bei Avantpark der Kunde und sein Datenschutz im Vordergrund stehen. Steht auch für Parken für Berechtigte.

Das sagen unsere Kunden

Ein Vergleich verschiedener Systeme zur Parkraumbewirtschaftung