Fahrzeughalter
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Ich habe von Avantpark eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ich bin Halter:in des darin genannten Fahrzeugs, war aber zum Zeitpunkt des Vergehens nicht Fahrer:in. Was kann ich tun?
Sie haften als Halter auch dafür, dass andere Personen mit Ihrem Eigentum keinen Schaden verursachen. Entsprechend sind Sie verpflichtet uns den Fahrzeugführer zum fraglichen Zeitpunkt mitzuteilen.
Wenn Sie uns den Fahrzeugführer mitteilen, geht die Zahlungsaufforderung auf diese Person über. Sofern Sie den Fahrzeugführer nicht bestimmen können oder wollen richten sich die von uns eingeleiteten zivilrechtlichen Schritte weiterhin gegen Sie als Halter. -
Ich habe an dem aufgeführten Tag/Zeitpunkt nicht auf dem betreffenden Parkplatz geparkt. Was kann ich tun?
Der Vorgang wurde bildlichtechnisch dokumentiert. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich der Halter, nicht der Fahrer, für Verletzungen von Besitzrechten durch das Fahrzeug haften.
Eine Einsichtnahme des Bildmaterials ist nach einer erfolgreicher Validierung der Identität möglich. Kontaktieren Sie hierzu am besten unseren Kundenservice via unserem Kontaktformular. -
Früher könnte ich auf dem betreffenden Parkplatz so lange Parken, wie ich wollte. Warum jetzt nicht mehr?
Parkflächen sollen für die Zwecke genutzt werden, für die sie die Besitzer zur Verfügung stellen. Es soll vor allem Kunden und Besuchern der zugehörigen Einrichtungen ermöglicht werden, für eine angemessene Zeit dort zu parken.
Aufgrund vermehrter Parkverstöße und Falschparkern werden oft Maßnahmen eingeleitet, wie beispielsweise die Einführung einer Höchstparkdauer, die den Missbrauch unterbinden und Parkplätze für zahlende Kundschaft frei halten. -
Ich habe nur ein paar Minuten über die maximale Parkzeit geparkt. Gibt es keine Karenzzeit?
Wir gewähren bereits eine ortsabhängige Karenzzeit von mindestens 5 Minuten.
Sie erhalten also erst eine Zahlungsaufforderung, wenn sie über diese zusätzlich zur geltenden Höchtparkdauer gewährte Karenzzeit überschreiten. -
Ich wusste nicht, dass meine Parkzeit kontrolliert wird/Ich habe die aushängenden Schilder nicht gesehen. Was kann ich tun?
Auf von uns betreuten Parkplätzen sind die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich sichtbar an den Einfahrten platziert.
Weiterhin informieren wir die Nutzer auch mit Schildern auf dem Parkplatz über die Parkzeitkontrolle. -
Ich musste aufgrund eines Notfalls auf dem betreffendem Parkplatz parken. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Kundenservice. Am besten über das Kontaktformular, dem Sie bitte einen Nachweis über besagten Notfall beifügen.
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Kann ich mich zum Sachverhalt äußern oder eine Beschwerde einreichen?
Das können Sie selbstverständlich tun, indem Sie unseren Kundenservice kontaktieren.
Wir empfehlen Ihnen aus dokumentationstechnischen Gründen eine schriftliche Kontaktaufnahme via unserem online Kontaktformular. So können Sie auch direkt Nachweise (z.B. Kauf-Belege) beifügen, sollten Sie einen entschuldigenden Grund nachweisen können, weswegen Sie die zulässige Höchstparkdauer überschritten haben. -
Was kann ich tun, wenn der Bezahlautomat nicht funktioniert?
Falls vorhanden können Sie natürlich jederzeit auch über eine der von unserem System unterstützen Parking-Apps bezahlen. Alternativ können Sie die an dem Automaten ausgeschilderte Telefonnummer anrufen oder uns kontaktieren.
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Welche Parking-Apps kann ich zum Bezahlen nutzen?
Unser System unterstützt aktuell die folgenden Parking-Apps: Details folgen.
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Wie kann ich auf von Avantpark betreuten Parkplätzen für meinen Parkvorgang zahlen?
Auf von uns betreuten, kostenpflichtigen Parkflächen können sie an einem der dort platzierten Automaten (Karten- und Bargeldzahlung) und/oder über eine der gängigen Parking-Apps bezahlen.
Für das Bezahlen via App ist eine Registrierung in der jeweiligen App Voraussetzung. -
Warum ist die Zahlungsaufforderung höher als für einen Parkverstoß im öffentlichen Straßenverkehr?
Die von öffentlichen Ämtern festgelegten Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten für Parkverstöße gelten auf privaten Parkflächen nicht. Hier können Parkraumbesitzer ein entsprechendes erhöhtes Nutzungsentgelt festlegen.
Weiterhin werden die Mehrkosten für die Ermittlung des Fahrzeughalters sowie das Prozessieren der Zahlungsaufforderung berücksichtigt. -
Warum bekomme ich eine Mahnung, obwohl ich bezahlt habe?
Bitte prüfen Sie, ob die Zahlung an Sie zurückgegangen ist und ob die Überweisung ggf. an ein falsches Bankkonto übermittelt wurde. Sollte beides nicht zutreffen, bitten wir Sie, sich mit einem Zahlungsnachweis (z.B. Überweisungsbeleg) bei unserem Kundenservice zu melden.
Nutzen Sie hierzu am besten unser Kontaktformular. -
Ich habe die Zahlungsaufforderung verloren, was kann ich tun?
In diesem Fall bitten wir Sie, sich unter Nennung des betroffenen KFZ-Kennzeichens und der Adresse des Parkplatzes, auf dem der Parkverstoß begangen wurde, an unseren Kundenservice zu wenden.
Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular. -
Was passiert, wenn ich die Zahlungsaufforderung nicht begleiche?
Wir weisen deutlich darauf hin, dass wir in solchen Fällen weitere zivilrechtliche Schritte einleiten.
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Ich habe mehrere Zahlungsaufforderungen von Avantpark erhalten. Kann ich alle in einer Überweisung bezahlen?
Nein, Sie müssen pro Aktenzeichen, sprich pro Zahlungsaufforderung, eine separate Überweisung durchführen.
Andersfalls kann Ihre Zahlung nicht eindeutig zugewiesen werden und wird vom System abgelehnt. Die Zahlungsfrist läuft entsprechend weiter. -
Warum bin ich verpflichtet der Zahlungsaufforderung nachzukommen?
Durch die Einfahrt auf eine durch uns betreute Parkfläche, akzeptieren Sie mit Ihrer Einfahrt die gut sichtbar platzierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einem Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen sind wir berechtigt Ihnen eine Zahlungsaufforderung in der ausgewiesenen Höhe zuzusenden.
Sollten Sie dieser Zahungsaufforderung nicht nachkommen, behalten wir es uns vor, zivilrechtliche Schritte einzuleiten. -
Welche Referenz gebe ich bei der Bezahlung der Zahlungsaufforderung an?
Als Zweck geben Sie ausschließlich das Ihnen zugewiesene Aktenzeichen (6 Ziffern) an. Andersfalls wird die Bezahlung vom System automatisch zurückgewiesen. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist deshalb jedoch nicht pausiert wird.
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Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung von Avantpark bekommen?
Avantpark kümmert sich darum, dass Parkflächen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe unserer scannerbasierten Kennzeichenerkennung stellen wir sicher, dass Parkraumnutzer sich an die deutlich ausgeschilderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten.
Sobald ein Nutzer gegen diese Regeln verstößt, indem er beispielsweise die Höchstparkdauer überschreitet oder nicht für die gesamte Parkzeit bezahlt, ermitteln wir den KFZ-Halter und versenden eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von Avantpark erhalten haben, haben sie auf einer von uns betreuten Parkfläche gegen die aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen verstoßen.