Avantpark » FAQs » FAQ Category » Ungerechtfertigte Zahlungsaufforderung Ungerechtfertigte Zahlungsaufforderung Ich habe von Avantpark eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ich bin Halter:in des darin genannten Fahrzeugs, war aber zum Zeitpunkt des Vergehens nicht Fahrer:in. Was kann ich tun? Sie haften als Halter auch dafür, dass andere Personen mit Ihrem Eigentum keinen Schaden verursachen. Entsprechend sind Sie verpflichtet uns den Fahrzeugführer zum fraglichen Zeitpunkt mitzuteilen. Wenn Sie uns den Fahrzeugführer mitteilen, geht die Zahlungsaufforderung auf diese Person über. Sofern Sie den Fahrzeugführer nicht bestimmen können oder wollen richten sich die von uns eingeleiteten zivilrechtlichen Schritte weiterhin gegen Sie als Halter. Ich habe an dem aufgeführten Tag/Zeitpunkt nicht auf dem betreffenden Parkplatz geparkt. Was kann ich tun? Der Vorgang wurde bildlichtechnisch dokumentiert. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich der Halter, nicht der Fahrer, für Verletzungen von Besitzrechten durch das Fahrzeug haften. Eine Einsichtnahme des Bildmaterials ist nach einer erfolgreicher Validierung der Identität möglich. Kontaktieren Sie hierzu am besten unseren Kundenservice via unserem Kontaktformular. Früher könnte ich auf dem betreffenden Parkplatz so lange Parken, wie ich wollte. Warum jetzt nicht mehr? Parkflächen sollen für die Zwecke genutzt werden, für die sie die Besitzer zur Verfügung stellen. Es soll vor allem Kunden und Besuchern der zugehörigen Einrichtungen ermöglicht werden, für eine angemessene Zeit dort zu parken. Aufgrund vermehrter Parkverstöße und Falschparkern werden oft Maßnahmen eingeleitet, wie beispielsweise die Einführung einer Höchstparkdauer, die den Missbrauch unterbinden und Parkplätze für zahlende Kundschaft frei halten. Ich habe nur ein paar Minuten über die maximale Parkzeit geparkt. Gibt es keine Karenzzeit? Wir gewähren bereits eine ortsabhängige Karenzzeit von mindestens 5 Minuten. Sie erhalten also erst eine Zahlungsaufforderung, wenn sie über diese zusätzlich zur geltenden Höchtparkdauer gewährte Karenzzeit überschreiten. Ich wusste nicht, dass meine Parkzeit kontrolliert wird/Ich habe die aushängenden Schilder nicht gesehen. Was kann ich tun? Auf von uns betreuten Parkplätzen sind die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich sichtbar an den Einfahrten platziert. Weiterhin informieren wir die Nutzer auch mit Schildern auf dem Parkplatz über die Parkzeitkontrolle. Ich musste aufgrund eines Notfalls auf dem betreffendem Parkplatz parken. Was kann ich tun? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Kundenservice. Am besten über das Kontaktformular, dem Sie bitte einen Nachweis über besagten Notfall beifügen. Kann ich mich zum Sachverhalt äußern oder eine Beschwerde einreichen? Das können Sie selbstverständlich tun, indem Sie unseren Kundenservice kontaktieren. Wir empfehlen Ihnen aus dokumentationstechnischen Gründen eine schriftliche Kontaktaufnahme via unserem online Kontaktformular. So können Sie auch direkt Nachweise (z.B. Kauf-Belege) beifügen, sollten Sie einen entschuldigenden Grund nachweisen können, weswegen Sie die zulässige Höchstparkdauer überschritten haben.